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BAP/DGB-Tarifverträge

Tarifverträge regeln Mindestarbeitsbedingungen.

Grundsätzlich dürfen Tarifverträge Beschäftigte niemals schlechter stellen als die gesetzlichen Mindeststandards. In Tarifverträgen werden aber auch Bestimmungen ausgehandelt, die per Gesetz nicht geregelt sind oder die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers fallen. Dazu zählen beispielsweise Lohn- und Entgelthöhen oder Jubiläums- oder Sonderzahlungen.

Wir schließen mit unseren Mitarbeitern Tarifverträge nach den Tarifverträgen Zeitarbeit, die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen wurden.

Quelle: https://www.ip-zeitarbeit.de/fuer-unternehmen/bapdgb-tarifvertraege